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   BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89   

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https://dejure.org/1989,8209
BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89 (https://dejure.org/1989,8209)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 9 CB 7.89 (https://dejure.org/1989,8209)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 9 CB 7.89 (https://dejure.org/1989,8209)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Soweit es dem Kläger anhand der ihm im Zeitpunkt der Beschwerdebegründung vorliegenden Unterlagen nicht möglich war festzustellen, welche Erkenntnisquellen ihm eröffnet worden waren und welche nicht, hätte er sich, etwa durch nochmalige Einsichtnahme in die ihm bereits im Oktober 1985 für eine Woche überlassenen "Generalakten Ägypten", innerhalb der Beschwerdefrist Kenntnis verschaffen müssen (Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel enthalten, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Sachverständigen aufkommen lassen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Die Bestimmung des § 133 Nr. 5 VwGO ist - von dem hier offenkundig nicht gegebenen Fall einer verspäteten Abfassung der Entscheidungsgründe abgesehen (vgl. dazu zum Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) - nur dann verletzt, wenn eine Begründung der Entscheidung überhaupt unterblieben oder unverständlich und verworren ist (vgl. z.B. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Die Bestimmung des § 133 Nr. 5 VwGO ist - von dem hier offenkundig nicht gegebenen Fall einer verspäteten Abfassung der Entscheidungsgründe abgesehen (vgl. dazu zum Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) - nur dann verletzt, wenn eine Begründung der Entscheidung überhaupt unterblieben oder unverständlich und verworren ist (vgl. z.B. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Das Unterlassen einer nochmaligen Erstattung des Sachberichts durch den Berichterstatter nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung kann jedenfalls nicht als Gerhörsverletzung gerügt werden, wenn die Prozeßpartei auf die Erstattung verzichtet (Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337/80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5) oder nicht auf erneutem Sachbericht bestanden und so nicht alles Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Beschluß vom 4. Juni 1984 - BVerwG 9 B 905.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 150).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80

    Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, es den Prozeßbeteiligten zu ermöglichen, von dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern, und ferner, nur solche Tatsachen zu verwerten, zu denen Stellung zu nehmen die Parteien ausreichend Gelegenheit hatten (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 134).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Eine in sachlicher Hinsicht falsche, unzulängliche oder oberflächliche Begründung ist kein Mangel nach § 133 Nr. 5 VwGO (Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80).
  • BVerwG, 04.06.1984 - 9 B 905.82

    Anhörungsmitteilung - Beweismittel - Obliegenheit von Verfahrensbeteiligten zur

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Das Unterlassen einer nochmaligen Erstattung des Sachberichts durch den Berichterstatter nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung kann jedenfalls nicht als Gerhörsverletzung gerügt werden, wenn die Prozeßpartei auf die Erstattung verzichtet (Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337/80 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 5) oder nicht auf erneutem Sachbericht bestanden und so nicht alles Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Beschluß vom 4. Juni 1984 - BVerwG 9 B 905.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 150).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 CB 7.89
    Es hat dem Antrag des verspätet zur mündlichen Verhandlung erschienenen Prozeßbevollmächtigten des Klägers auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung entsprochen und die vorher "bereits zu Protokoll genommenen Auskünfte und Stellungnahmen erneut in das Verfahren eingeführt"; es hat ferner diese Erkenntnisquellen "benannt und ihren wesentlichen Inhalt dem Kläger-Vertreter mitgeteilt" (vgl. dazu Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
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